Rede zur Änderung der Wochenmarktrichtlinie auf dem Münsterplatz
Herr Oberbürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Lebensgewohnheiten und das Einkaufsverhalten der Freiburgerinnen und Freiburger haben sich dahingehend geändert, dass sich die Haupteinkaufszeit auf den Mittag und Nachmittag verlagert.
Wir wollen dies nun auch auf den Münstermarkt übertragen.
Daher ist es richtig, die Verkaufszeit des Wochenmarkts auf dem Münsterplatz dem heutigen Einkaufsverhalten anzupassen und um rund 30 Minuten zu verlängern.
Ich freue mich, dass die Verwaltung und die FWTM den Antrag von FDP, SPD, UL und CDU übernehmen, so dass die Nachmittagsbeschicker keine Änderungen in ihrer bisherigen Verkaufszeiten hinnehmen müssen und dadurch auch keine finanziellen Nachteile erleiden.
Zur Parkregelung:
Ziel ist es, den Wochenmarkt auf dem Münsterplatz für die Freiburgerinnen und Freiburger, aber auch für die Touristen attraktiv zu halten und zu verbessern. Daher ist das Parken der immer mehr werdenden Fahrzeuge der Marktbeschicker auf dem Münsterplatz so zu ordnen, dass die Attraktivität des Wochenmarktes nicht beeinträchtigt wird.
Durch die Auslagerung der Fahrzeuge wird auch Raum für neue Marktstände geschaffen.
Deshalb soll die bisherige Samstagslösung, nämlich das Parken der Fahrzeuge, die auf den dafür vorgesehenen Parkzonen auf dem Münsterplatz keinen Raum mehr finden, in die Herren- und Schoferstraße ausgeweitet werden.
Auch werden zusätzliche Parkplätze im Innenhof des Regierungspräsidiums an Samstagen zur Verfügung gestellt.
Diese Regelung, die schon heute an Samstagen funktioniert, also an den Tagen mit der stärksten Belastung des Marktes, wollen wir auf alle Markttage ausweiten.
Schon in der heutigen Marktsatzung ist geregelt, dass das Parken hinter den Marktständen grundsätzlich untersagt ist. Das Nichteinhalten besonders vor den Restaurants auf dem Münsterplatz sorgt immer wieder für Probleme mit den Betreibern der Freisitzflächen, die sich durch die großen Fahrzeuge beeinträchtigt fühlen. In der neuen Regelung soll im Gegensatz zur bisherigen Wochenmarktrichtlinie in den Wintermonaten und bei schlechtem Wetter das Parken der Fahrzeuge hinter den Ständen dort ausdrücklich genehmigt werden, wo dieses technisch möglich und nicht störend ist.
Zu den Parkgebühren:
Alle Geschäftsinhaber im Bereich der Innenstadt müssen ebenso wie alle diejenigen, die ihren Arbeitsplatz in der Innenstadt haben oder ein Hotel besuchen, Parkgebühren entrichten. Neben dem hohen kulturellen, wirtschaftlichen und touristischen Wert des Münstermarktes, muss aber auch gesehen werden, dass es sich bei den Marktbeschickern um Wirtschaftsbetriebe handelt.
Für einen Verkaufsstand wird eine Standgebühr auf der Nordseite des Münsterplatzes von montags bis freitags von je 70 Cent für den Quadratmeter, an Samstagen einen Euro für den Quadratmeter von der FWTM erhoben.
Für die Südseite des Münsterplatzes werden von Montag bis Freitag je 80 Cent, an Samstagen 1.10 Euro Standgebühren pro Quadratmeter erhoben.
Also zahlt ein Marktbeschicker je nach Größe seines Standes durchschnittlich etwa zwischen 2 bis 4 Euro pro Verkaufstag Standgebühren. Diese Gebühren wurden seit Jahren nicht erhöht und werden auch in nächster Zeit nicht erhöht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
sie sehen, wie günstig die Marktbeschicker ihre Wahren auf dem Wochenmarkt auf dem Münsterplatz anbieten können.
Daher ist es auch wirtschaftlich für Marktbeschicker vertretbar, für einen Tag 5,00 Euro oder für einen Monat 50,00 Euro oder für 7 Monate im Sommer 280,00 Euro, im Winter für 5 Monate 125,00 Euro oder für ein gesamtes Jahr 350,00 Euro Parkgebühr zu entrichten. Die Parkgebühren sind äußerst flexibel gestaltet.
Ich bin mir sicher, dass die sachlich richtige Erhöhung der Parkgebühren zu keiner Insolvenzwelle bei den Marktbeschickern führen wird.
Die Regelung, die wir heute beschließen, wird für ein Jahr gelten. Falls wir feststellen sollten, dass die Regelung nicht praktikabel sein sollte oder zu Härten führen würde, werden wir sie unverzüglich korrigieren oder aussetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
es macht Sinn, den einjährigen Probelauf auf alle Bestandteile der vorliegenden Drucksache zu erweitern. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion dem Antrag von Junges Freiburg/Die Grünen in der Ziffer 1 zu, der von der Verwaltung bereits übernommen wurde.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Antrag der UL nicht zu.
Da die Parkregelung bereits an Samstagen erfolgreich praktiziert wurde, da die Erhöhung der Parkgebühren wirtschaftlich vertretbar ist und da es zeitgemäß ist, die Verkaufszeiten den heutigen Gegebenheiten anzupassen, stimmt die CDU-Fraktion der Drucksache zu.