Zusatzkräfte im Theater Freiburg
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Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zur Sitzung des Theaterausschusses am 25.02.2011
Freiburg, den 22. Februar 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in einem Beitrag des SWR 4 Radio Südbaden wird darüber berichtet, dass am städtischen Theater „Lohnbrecher“ eingesetzt werden, welche die tariflich geregelte Überstundenarbeitszeit der regulär beschäftigten Bühnenarbeiter übernehmen sollen. Dadurch entgehen laut Bericht den Bühnenarbeitern monatlich bis zu 450 Euro pro Beschäftigten. Angesprochen auf die Aushilfskräfte, die nach SWR Recherche ohne Arbeitsschutz zu prekären Bedingungen eingesetzt werden, äußert der Verwaltungsdirektor des Theaters, Dr. Klaus Engert: „Das ist so nicht zutreffend, sicherlich nicht alles“. Weiter räumt er ein, dass das Theater über einen Pool von 20 -25 Veranstaltungstechnikern verfügt. Irmgard Tauss, von der Gewerkschaft ver.di, spricht in demselben Bericht hingegen von einem Pool von Aushilfskräften, die in einem hohen Maße abhängig sind: „die [Aushilfskräfte] müssen eben alles machen und können sich gegen nichts wehren“. Dadurch wären sie günstiger und flexibel. Weiter wird erklärt, dass es auch die Möglichkeit gäbe, die Aushilfen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu beschäftigen. Dazu kommt, dass diese Kräfte als Selbständige beschäftigt werden und demzufolge keine Sozialversicherungsbeiträge vom Theater bezahlt werden müssen.
Dies vorausgeschickt stellen sich uns folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass durch zusätzliche Arbeitskräfte den Bühnenarbeitern monatlich bis zu 450 Euro entgehen und inwieweit sind den Bühnenarbeiter diese bezahlten Überstunden tarifvertraglich zugesichert?
2. Handelt sich es bei den Zusatzkräften um Aushilfen oder Veranstaltungstechniker?
3. Handelt es sich bei den Zusatzkräften, wie im Bericht beschrieben, um prekäre Arbeitsverhältnisse ohne Arbeitsschutz?
4. Inwieweit stimmt die Aussage der ver.di-Vertreterin, dass die Zusatzkräfte alles machen müssen und sich gegen nichts wehren können? Welche vertraglichen Details sind zwischen dem Theater und den selbständigen Unternehmern vereinbart?
5. Ist der Personalrat in die Beratungen um die Zusatzkräfte eingebunden worden und wenn ja, gab es Empfehlungen diese als Teilzeit- oder befristete Kräfte einzusetzen und was sprach oder spricht gegen diese Art der gesetzlich geregelten Beschäftigung?
6. Ist es darüber hinaus richtig, dass die Zusatzkräfte als selbständige Unternehmer auftreten, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählen müssten?
7. Was unternimmt das Theater, um eine Verdrängung von regulärer tarifvertraglicher Beschäftigung durch sogenannte Scheinselbständigkeit zu unterbinden?
Aufgrund der öffentlichen Diskussion bitten wir sowohl um mündliche Berichterstattung im Theaterausschuss als auch um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch nochmal auf unsere Bitte aus unserer Anfrage vom 18. Februar verweisen, ob nicht andere Einsparpotentiale genutzt werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Sander M.A.
Stadtrat
Dr. Ellen Breckwoldt
stv. Fraktionsvorsitzende