Kommunale Ordnungsdienste in Baden-Württemberg
Herrn
Oberbürgermeister
Dr. Dieter Salomon
Kommunale Ordnungsdienste in Baden-Württemberg
h i e r :
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Freiburg, den 9. März 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie der Stuttgarter Zeitung vom 07.03.2012 auf Seite 23 zu entnehmen ist, haben mittlerweile zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg den sogenannten Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) eingeführt.
Hintergrund ist, dass niederschwellige Ordnungswidrigkeiten wie Pöbeleien, Verschmutzung und Lärmbelästigungen meist nicht von der Polizei aufgenommen werden können. Die Stuttgarter Zeitung stellt in ihrem Artikel dazu fest: „Die Bürger sind verängstigt.“
Auch der baden-württembergische Städtetag hatte 2010 darauf hingewiesen, dass die
Kontrolldichte durch die Polizei in größeren Städten gering sei.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Städte in Baden-Württemberg haben 2011 und 2012 einen KOD eingeführt?
2. Welche Städte außer Freiburg planen einen KOD einzuführen?
3. Konnten die Städte mit KOD eine Verbesserung im Bereich der subjektiven Sicherheit
feststellen?
In Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich
mit freundlichem Grüßen
Daniel Sander M.A.
Stadtrat