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08. Dezember 2023


 

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Kommunale Ordnungsdienste in Baden-Württemberg

Herrn

Oberbürgermeister

Dr. Dieter Salomon

 

Kommunale Ordnungsdienste in Baden-Württemberg

h i e r :

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

 

 

Freiburg, den 9. März 2012

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

wie der Stuttgarter Zeitung vom 07.03.2012 auf Seite 23 zu entnehmen ist, haben mittlerweile zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg den sogenannten Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) eingeführt.

 

Hintergrund ist, dass niederschwellige Ordnungswidrigkeiten wie Pöbeleien, Verschmutzung und Lärmbelästigungen meist nicht von der Polizei aufgenommen werden können. Die Stuttgarter Zeitung stellt in ihrem Artikel dazu fest: „Die Bürger sind verängstigt.“

 

Auch der baden-württembergische Städtetag hatte 2010 darauf hingewiesen, dass die

Kontrolldichte durch die Polizei in größeren Städten gering sei.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welche Städte in Baden-Württemberg haben 2011 und 2012 einen KOD eingeführt?

2. Welche Städte außer Freiburg planen einen KOD einzuführen?

3. Konnten die Städte mit KOD eine Verbesserung im Bereich der subjektiven Sicherheit

feststellen?

 

In Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich

 

mit freundlichem Grüßen

 

Daniel Sander M.A.

Stadtrat



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