Erhebung von Gebühren im Waffenrecht
Interfraktioneller Antrag
CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Dieter Salomon
Freiburg, den 8. Juli 2011
„Erhebung von Gebühren im Waffenrecht“ Drucksache G-11/170
hier : Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, zur o.g. Drucksache folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der Drucksache G-11/170 die Gebührenkalkulationen und die den dort genannten Gebührensätzen. Die Anlagen 2 und 3 der Drucksache G-11/170 sind dahingehend zu ändern, dass der bisherige Gebührenabschlag für verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Beanstandung in Höhe von 50 % bestehen bleibt.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10. mehrheitlich die Gebührenkalkulation im Waffenrecht beschlossen. Der Gemeinderat folgte damit ebenso mehrheitlich der Auffassung der Verwaltung, dass „ausnahmsweise aufgrund des öffentlichen Interesses ein Abschlag von 50 % von der Gebühr erfolgen“ soll. Diese Vorgehensweise wurde letztlich, wenn auch nach anfänglicher Kritik, von den Schützen- und Jägervereinigungen akzeptiert.
Die Kontrollen hatten zur Folge, dass sich die Zahl von ca. 2.150 Waffenbesitzern im Mai 2010 auf mittlerweile 1.400 Personen verringert hat. Der ursprünglich für einen Zeitraum auf 3 Jahre ausgelegten Zyklus der Kontrolle aller Waffenbesitzer wird noch in 2011 beendet sein, nach Beschluss über die o.g. Drucksache würde die Änderung gerade mal 330 Kontrollen betreffen. Abgesehen davon, dass die unterzeichnenden Fraktionen eine Gebührenverdopplung inmitten eines vom Gemeinderat beschlossenen Zyklusses für sehr bedenklich halten, würde damit auch eine erst im letzten Jahr getroffene Entscheidung des Gemeinderates, die – wie oben beschrieben - gerade erst Akzeptanz bei den Betroffenen gefunden hat, noch einmal verschärft.
In einem jüngsten Schreiben der Jägervereinigung wird deutlich, dass eine Entscheidung des Gemeinderates im Sinne der Drucksache völlig inakzeptabel ist. Dies widerspricht auch der seitens der Fraktion JF/ Die Grünen getätigten Äußerung, die Jägerschaft würde die jetzt zu beschließende Gebührenstruktur akzeptieren.
Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen daher, den Gebührenabschlag für verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Beanstandung in Höhe von 50 % bestehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Sander
Stefan Schillinger
Sascha Fiek
Wendelin Graf von Kageneck
Renate Buchen
Patrick Evers