"Fernwärme für das Güterbahnhofareal"
h i e r: Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Freiburg, den 22. Juli 2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie Sie wissen, hat das Uni-Heizkraftwerk Kapazitäten für eine Erweiterung der Fernwärmeversorgung frei. Durch die dort neu installierte Wärmerückgewinnungsanlage ist die Energieversorgung mittels Fernwärme zudem CO2-emissionsfrei laut Gutachten des TÜV Süd.
Um unsere Klimaschutzziele vor allem hinsichtlich der Einsparung von CO2 erreichen zu können, muss es unser gemeinsames Bestreben sein, die Energieversorgung per Fernwärme möglichst weit auszubauen.
Umso unverständlicher sind Regelungen in Baugebieten, die einseitig eine dezentrale Nahwärmeversorgung vorsehen. Denn unabhängig vom verwendeten Brennstoff bedeutet eine Nahwärmeversorgung auf jeden Fall einen zusätzlichen CO2-Ausstoß.
Beispielsweise gilt wohl eine derartige Regelung auch im Güterbahnhofareal. Hier sollte unseres Erachtens im Energiekonzept die Variante Fernwärme unbedingt mit untersucht werden.
Wir bitten Sie hierzu um eine Stellungnahme zu diesem Thema und um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es eine Verwaltungsvorgabe, dass für neue Baugebiete, wie dargelegt am Güterbahnhofareal, seitens der Verwaltung sämtliche potentiellen Versorger benannt werden müssen und der Antragsteller diese in seinem Konzept gegenüber stellen muss?
2. Welche Vorgaben für die Erstellung des Energiekonzepts sind derzeit zu beachten?
3. Ist es zulässig, dass das Uni-Heizkraftwerk das Güterbahnhofareal mit Fernwärme versorgt?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schätzle MdL
Stadtrat
Daniel Sander M.A.
umweltpolitischer Sprecher